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   OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 UF 326/09   

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OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 UF 326/09 (https://dejure.org/2010,91100)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.03.2010 - 1 UF 326/09 (https://dejure.org/2010,91100)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. März 2010 - 1 UF 326/09 (https://dejure.org/2010,91100)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 UF 326/09
    Andererseits kann aber auch für bestimmte Fälle des Interessenkonflikts die Gefahr einer den Interessen des Kindes zuwiderlaufenden Ausübung der Vertretungsbefugnis so groß sein, dass dem durch die Bestellung eines Pflegers rechtzeitig vorgebeugt werden muss (BGH FamRZ 2008, 1156).

    Es ist daher im Rahmen tatrichterlicher Verantwortung unter Abwägung aller Umstände zu entscheiden, ob eine vorbeugende Pflegschaftsanordnung geboten ist oder ob ein Zuwarten ratsam erscheint, bis sich klärt, ob die Eltern ihre Vertretungsbefugnis interessengerecht ausüben oder ob sie die Belange des Vertretenen nicht im gebotenen Maße wahren (BGH FamRZ 2008, 1156).

  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 UF 326/09
    Das Recht kann zwar zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs einen Eingriff in das elterliche Sorgerecht erlauben, jedoch bedarf es wegen des Gesetzesvorbehalts hierfür einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage (BVerfG - Beschl. v. 16.1. 2003 - 2 BvR 716/01 - NJW 2003, 2004).
  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 UF 326/09
    Ein genereller Ausschluss eines Teilbereichs des verfassungsrechtlich geschützten Elternrechts kann nicht aus einer analogen Anwendung der oben genannten strafprozessualen Vorschriften hergeleitet werden, da der Gesetzesvorbehalt im grundrechtesrelevanten Bereich der Analogie Grenzen setzt (vgl. z.B. BGH - Beschl. vom 1.2. 2006 - XII ZB 236/05, zitiert nach juris, dort Rdn. 15).
  • OLG Naumburg, 25.08.2005 - 14 UF 64/05

    Aussage eines minderjährigen Kindes als Zeuge gegen seine Mutter: Zustimmung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 UF 326/09
    Die Beschwerdeberechtigung der Staatsanwaltschaft wurde im Falle der verweigerten Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bisher aus § 57 Abs. 1 Nr. 3 FGG (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 243) bzw. aus § 20 Abs. 2 FGG (OLG Naumburg OLGR 2006, 392) hergeleitet.
  • OLG Zweibrücken, 14.06.1999 - 3 W 132/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 UF 326/09
    Die Beschwerdeberechtigung der Staatsanwaltschaft wurde im Falle der verweigerten Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bisher aus § 57 Abs. 1 Nr. 3 FGG (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 243) bzw. aus § 20 Abs. 2 FGG (OLG Naumburg OLGR 2006, 392) hergeleitet.
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 16 UF 25/03

    Ergänzungspflegerbestellung für ein Kind: Entscheidung über die Ausübung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 UF 326/09
    Ein Entzug der Vertretungsbefugnis hat zu unterbleiben, wenn zu erwarten ist, dass die Eltern trotz des erkennbaren Interessenkonflikts dennoch im Interesse ihres Kindes handeln werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 51).
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